Bundesnetzagentur kann nicht unabhängig agieren?

20.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Vorschriften (Gas/Strom) zu den Bedürfnissen und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

„Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, muss die Kommission den Gerichtshof anrufen.“ ec.europa.eu