Aus einer Steuer wird ein Kernbrennstoff

07.06.2017/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig / Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt betrugen seit der Erhebung (01.01.2011) bis zum Laufzeitende (31.12.2016) insgesamt 6,285 Milliarden Euro

„Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt.
Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu.“ bundesverfassungsgericht.de

Zum Thema

Der Energiekonzern E.ON SE geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 2,85 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 450 Mio. EUR an E.ON zurückerstattet werden.

Der Energiekonzern RWE AG hatte im Zeitraum 2011 bis 2016 rund 1,7 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt. RWE wird die Begründung für den Beschluss nun analysieren.

Der Energiekonzern EnBW Energie Baden-Württemberg AG geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen an die EnBW zurückerstattet werden.

Von Vattenfall GmbH liegt noch keine Stellungnahmen vor.