Atom-Endlager werden verstaatlicht

23.11.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundesregierung legt Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung vor / Betreiber werden zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten verpflichtet und können das Entsorgungsrisiko für 23,556 Mrd. Euro ‘entsorgen‘

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, so die Bundesregierung, die Verantwortung in diesem Bereich so zu regeln, dass Stilllegung, Rückbau und Entsorgung effizient organisiert und durchgeführt werden und die Finanzierung der Vorhaben langfristig sichergestellt wird, ohne dass die Kosten auf die Gesellschaft übertragen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die vorhandene Haftungsmasse zur Erfüllung der Verpflichtungen der Unternehmen auch zukünftig zur Verfügung steht.

Entsorgungsrisiko

Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung soll nach dem Entwurf zukünftig der Bund in der Verantwortung stehen. Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung sollen dem Bund von den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Dazu werden die Betreiber verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 17,389 Milliarden Euro in den zu errichtenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Durch die Zahlung eines Risikoaufschlages von 35,47 Prozent (6,167 Milliarden Euro) an den Fonds können die Betreiber ihre Verpflichtung zum Nachschuss an den Fonds beenden. Dieser Risikoaufschlag soll die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abdecken.

Nachhaftung

Die Nachhaftung soll sicherstellen, dass die Zahlungsverpflichtungen der Betreiber für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke und für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle sowie die Zahlungsverpflichtungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz nicht von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Außerdem sollen herrschende Unternehmen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen.

Den kompletten Gesetzesentwurf lesen Sie hierbundestag.de.