Air Berlin/Stuttgart21: Bundesregierung verweigert Herausgabe der Gutachten

27.04.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Wurde der Bundeshaushalt durch die finanziellen Engagements bei der Insolvenz der Air Berlin und beim Projekt ‘Stuttgart 21‘ unnötig belastet?

Auf die Fragen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

„1. Welchen Wortlaut hat das von der Bundesregierung Mitte August 2017 in Auftrag gegebene Gutachten, das die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Bewertung der Risiken der Gewährung eines Staatskredits für die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erstellt hat?

2. Welchen Wortlaut hat das von der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegebene und von den Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und Emch+Berger erstellte Gutachten zur Bewertung der „aktuellen Termin- und Kostensituation für das Projekt Stuttgart 21“?

3. Welchen Wortlaut hat das von der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegebene und von den Beratungsunternehmen KPMG und Ernst Basler + Partner AG erstellte Gutachten zur Termin- und Kostensituation des Projekts Stuttgart 21?“

antwortete die Bundesregierung:

„Die Wiedergabe des Wortlautes der Gutachten kommt der Herausgabe der Gutachten gleich. Eine Dokumentenherausgabe oder Akteneinsicht ist nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst und stößt auch im Übrigen auf rechtliche Bedenken.“ bundestag.de