Abgasmanipulation: Maßnahmen der Bundesregierung

11.09.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

CO2-Messergebnisse außerhalb der gesetzlichen Regelungen haben (in Deutschland) keine rechtliche Relevanz / CO2-Untersuchungen dauern noch an

Frage 21: „Wie kann die Bundesregierung den Verdacht entkräften, dass das Untersuchungsdesign bewusst so gewählt wurde, dass die Hersteller in gutem Licht dastehen?“

Bundesregierung: „Die Ermittlung der CO2-Emissionen wurde entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt.“

Frage 26 zur Umrüstung für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppe II –

a) „Setzt das KBA den Herstellern hierfür eine Frist?“

Bundesregierung: „Den Herstellern wurde auferlegt, innerhalb von 18 Monaten mindestens 85 Prozent der Fahrzeuge umzurüsten.“

b) „Drohen denjenigen Wagenhaltern, die diese freiwillige Umrüstung nicht vornehmen lassen, irgendwelche Sanktionen oder Einschränkungen, und wenn ja, welche sind das?“

Bundesregierung: „Nein.“

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