CCC kritisiert StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom AG

23.06.2017/EG aus dem Chaos Computer Club (CCC), Hamburg

CCC: ‘StreamOn‘ drosselt Videoqualität in billigen Tarifen auf das Qualitätsniveau von 1995

„Die Bundesnetzagentur prüft derzeit den StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom. Aus Sicht des Chaos Computer Clubs (CCC) verstößt das Produkt eindeutig gegen die EU-Verordnung zur Netzneutralität und belegt, dass Kunden schon längst für mehr Datenvolumen zahlen, als sie derzeit bekommen. (…) Um auch Deutschland endlich im einundzwanzigsten Jahrhundert ankommen zu lassen, muss die Bundesnetzagentur das Netzneutralitätsgesetz jedoch erst konsequent durchsetzen.“ ccc.de

Zum Thema

Aus einer aktuellen Werbung der Deutschen Telekom AG: „Mit StreamOn können Sie die Musik- und Video-Streamingdienste teilnehmender Partner jetzt auch unterwegs sorglos nutzen – ohne sich Gedanken um Ihr Highspeed-Datenvolumen zu machen!“

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Buchtipp: Schwarze Flaggen

23.05.2017/EG

Joby Warrick: Schwarze Flaggen
Der Aufstieg des IS und die USA

Sachbuch (IS, USA, Terror)

Es ist der 4. Februar 2015. Eine Frau wird gehenkt. Zusammen mit anderen IS-Kämpfern hatte sie eine Hochzeitsgesellschaft gestürmt. Bilder von zerfetzten Menschen gingen darauf durch das arabische Fernsehen. Warum fühlte sich diese Frau von der Terrororganisation und den Botschaften ihres Gründers Al-Zarqawi angezogen? Warum sind es so viele, die sich dem IS anschließen? Und was hat das noch mit Religion zu tun? Diesen Fragen ist der Reporter und zweifache Pulitzer-Preisträger Joby Warrick nachgegangen, er hat Gefängnisse besucht, mit Beamten, Terroristen und Agenten gesprochen. Warrick fördert dabei Unglaubliches zu Tage: In seiner wegweisenden Reportage beschreibt er die Beteiligung der US-Regierung unter George W. Bush und Barack Obama an der blutigen Karriere Al-Zarqawis. Der Blick auf die Wurzeln des IS zeigt auch, welche neue Kraft – anstelle der Religion – den Terror heute antreibt.

Grunderwerbsteuer: Unternehmen bleiben weiter verschont

22.06.2017/EG

Kauf von Unternehmensanteilen in Höhe von unter 95 Prozent befreit weiter von der Grunderwerbsteuer / Rekordquote bei Investitionen der Versicherungsbranche in Immobilien

Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde gestern im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro kauft, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. bundestag.de

Ernst & Young Real Estate GmbH ‘Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz 2017‘: „Die geplante Immobilienquote der Teilnehmer zum Jahresende 2017 wird nach derzeitiger Planung – gemessen an Marktwerten – auf durchschnittlich 10,7 Prozent der Kapitalanlagen wachsen.“ ↗ey.com

‘Bedeutende Einkünfte‘ genießen weniger Aufmerksamkeit

21.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Steuerprüfungen in der Kategorie ‘bedeutende Einkünfte‘ im Zeitraum 2010 bis 2014 von 1.838 auf 1.391 Außenprüfungen gesunken – Steuermehreinnahmen von 404 Millionen Euro (2010) auf 313 Millionen Euro (2014) gesunken

1.838 Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen in der Größenklasse ‘bedeutende Einkünfte‘ (über 500.000 Euro Überschusseinkünfte im Kalenderjahr), von insgesamt 15.293 Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen,  führten im Jahr 2010 zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 404 Millionen Euro beziehungsweise 219.800 Euro je geprüften Steuerpflichtigen. Im Jahr 2014 führten 1.391 Prüfungen zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen in Höhe von 313 Millionen Euro beziehungsweise 225.000 Euro je geprüften Steuerpflichtigen.

Heute lehnte der Finanzausschuss, mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD, eine Verkürzung der Steuerprüfintervalle bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften ab. bundestag.de

Schweiz unterstützt asoziales Verhalten

21.06.2017/EG aus dem Medium MAKROSKOP, Wiesbaden

Werner Vontobel, Wirtschaftswissenschaftler, über das vor Steuern geschützte Kapital (Ende 2016: 1,7 Billionen Schweizer Franken – offiziell) in der Schweiz

„Ende 2009, kurz bevor der entscheidende Angriff auf das Bankgeheimnis lanciert wurde, schätzte Wikipedia die Summe, der in der Schweiz gebunkerten, nicht versteuerten EU-Schwarzgelder auf 880 Milliarden Franken. (…) Die jüngste Pegelstandsmeldung per Ende 2016 sieht wie folgt aus: Total angemeldete Reserven: 1.717 Milliarden Franken. Davon bisher steuerfrei ausgeschüttet: 462 Milliarden…“ ↗makroskop.eu