‘Backmischungen‘ bayerischer Großbäcker

28.06.2017/EG aus der Verbraucherorganisation foodwatch, Berlin

foodwatch berichtet über ekelerregende Zustände in Großbäckereien, schweigende Behörden und ein bundesweites Problem / Vorbild Dänemark

„Nach Erscheinen des Berichts „Von Maden und Mäusen“ 2013 blieb foodwatch an dem Thema dran: In den Jahren 2016 und 2017 stellte foodwatch weitere VIG-Anträge zu den acht Großbäckereien. Die Behörden übermittelten foodwatch daraufhin Informationen zu insgesamt 69 Kontrollen in den Produktionsbetrieben der acht Unternehmen zwischen 2013 und 2016. Nur in 20 Fällen wurden foodwatch die vollständigen Kontrollberichte übermittelt. Ein Unternehmen zog vor Gericht, um die Herausgabe von Kontrollberichten aus dem Jahr 2016 zu verhindern. Die Behörden erteilten foodwatch darüber hinaus Informationen zu 30 Proben-Entnahmen bei den acht Unternehmen, zu 27 der 30 Proben übermittelten sie die vollständigen Gutachten.“ Die unappetitlichen Auffälligkeiten lesen Sie hier↗foodwatch.org.

„Anders ist die Situation in Dänemark. Das Land ist

EU: 2,42 Mrd. Euro Geldbuße gegen Google

27.06.2017/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat. Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem Preisvergleichsdienst – einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat.

Google begann diese Ungleichbehandlung der Preisvergleichsdienste zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • im Januar 2008 in Deutschland und im Vereinigten Königreich,
  • im Oktober 2010 in Frankreich,
  • im Mai 2011 in Italien, den Niederlanden und Spanien,
  • im Februar 2013 in der Tschechischen Republik,
  • im November 2013 in Belgien, Dänemark, Norwegen, Österreich, Polen und Schweden.

Die komplette Mitteilung lesen Sie hiereuropa.eu.

Rentendebatte: Altersarmut droht jedem fünften Rentner

26.06.2017/EG

Armut im Alter – Spätfolgen atypischer Arbeit und niedrigen Löhnen

„Der Eine hat einen befristeten Vertrag, die Andere arbeitet in Teilzeit, der Nächste ist über eine Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt – und alle erhalten ein vergleichsweise niedriges Gehalt: Für viele Bürger Realität. Auf Menschen in diesen atypischen Beschäftigungsverhältnissen, auf Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien und mit geringen Einkommen ist unser Rentensystem nicht ausreichend vorbereitet. Im Untersuchungszeitraum 2015 bis 2036 steigt für verschiedene Gruppen das Risiko, im Alter arm zu werden. Am stärksten betroffen sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Das zeigt unsere neue Studie und macht klar: Die meisten der aktuellen Rentenreformvorschläge können die steigende Altersarmut nicht stoppen, da sie nicht genau auf die besonders bedrohten Menschen und den Niedriglohnsektor eingehen.“ bertelsmann-stiftung.de

Stefan Sell, Sozialwissenschaftler: „Der nach Gerhard Schröder „beste Niedriglohnsektor“, der in Europa geschaffen wurde, betrifft mehr als jeden fünften Arbeitnehmer in Deutschland“ aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de

Helga Spindler, Rechtswissenschaftlerin: „Hartz IV war eine geheime Staatsaktion des Bundesarbeitsministeriums und des Bundeskanzleramts, gelenkt durch die Bertelsmann Stiftung.“ guenther-hartmann.de

Die verantwortlichen Regierungskoalitionen der richtungsweisenden Legislaturperioden:

1998 bis 2005: SPD und Bündnis 90/Die Grünen
2005 bis 2009: CDU/CSU und SPD
2009 bis 2013: CDU/CSU und FDP
seit 2013: CDU/CSU und SPD

Bürger wünschen sich sozialen Zusammenhalt

25.06.2017/EG aus dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

WZB-Vermächtnisstudie: Sozialer Zusammenhalt ist für 81 Prozent wichtig

„Was bleibt über den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität in Deutschland zu sagen?
Sie sind den allermeisten Menschen enorm wichtig. Natürlich muss auch Leistung zählen. Das Leistungsprinzip muss jedoch eine klare Deckelung nach oben und unten erfahren. Soziale Gerechtigkeit ist die Voraussetzung für den Zusammenhalt. Außerdem gilt: wer krank ist oder im hohen Alter muss in jedem Fall auf den Sozialstaat zählen können.“ wzb.eu

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

23.06.2017/EG aus dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Münster

OVG NRW: Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar

„Die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 1. Juli 2017 zu beachtende Pflicht für die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für eine begrenzte Zeit von 10 bzw. – im Fall von Standortdaten – 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, damit sie im Bedarfsfall den zuständigen Behörden etwa zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden können, ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 22. Juni 2017 entschieden.“ ↗ovg.nrw.de