165 Mio. Euro für politische Parteien

11.05.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Die staatliche Finanzierung der Parteien steigt von 133 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 165 Mio. Euro im Jahr 2018 (+ 24 %)

Nach einer Unterrichtung durch Wolfgang Schäuble, Präsident des Deutschen Bundestages, erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (sogenannte absolute Obergrenze), für das Jahr 2018 um 2,2 Prozent auf 165.363.194 Euro. bundestag.de

Zum Thema

Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse der Parteien

Die Gesamteinnahmen der Parteien im Jahr 2015:

  • AfD 14,8 Mio. Euro (Anteil staatlicher Mittel: 5,2 Mio. Euro/35,2 %)
  • CDU 143,4 Mio. Euro (49,3 Mio. Euro/34,4 %)
  • CSU 59,1 Mio. Euro (13,4 Mio. Euro/22,7 %)
  • DIE LINKE 28,0 Mio. Euro (11,0 Mio. Euro/39,2 %)
  • FDP 25,8 Mio. Euro (8,9 Mio. Euro/34,4 %)
  • GRÜNE 40,0 Mio. Euro (15,1 Mio. Euro/37,8 %)
  • SPD 156,8 Mio. Euro (50,1 Mio. Euro/31,9 %)

Das Reinvermögen (Besitzposten abz. Schuldposten) der Parteien im Jahr 2015:

  • AfD 10,0 Mio. Euro
  • CDU 149,2 Mio. Euro
  • CSU 37,0 Mio. Euro
  • DIE LINKE 29,1 Mio. Euro
  • FDP 6,8 Mio. Euro
  • GRÜNE 42,8 Mio. Euro
  • SPD 202,1 Mio. Euro

Die komplette Unterrichtung zu den Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhälntnissen der Parteien lesen Sie hier bundestag.de.

Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

  • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
  • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
  • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
  • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
  • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
  • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
  • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
  • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
  • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)